Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 
„Familiäre Hundebetreuung Hölig“

 

1. Allgemeines

   Wir übernehmen für die Dauer der Unterbringung die artgerechte Pflege des Hundes.

 

   Das Betreten des Grundstücks erfolgt aus Sicherheitsgründen nur nach Aufforderung. Ein selbstständiges Betreten ist ausdrücklich untersagt.

 

   Futtermittel werden vom Hundehalter gestellt. Sollte die mitgebrachte Futtermenge nicht ausreichen, kann weiters Futter auf Wunsch besorgt werden und wird dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

 

   Bei Unzuverlässigkeit sind wir gezwungen, das Betreuungsverhältnis zu beenden.

 

   Die nach Absprache vereinbarten Bringe- und Abholzeiten sind zwingend einzuhalten.

 

  2. Verletzungen, Krankheiten und Notfälle

   Wenn im Vertrag nicht anders gekennzeichnet, erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass sein Hund unter Aufsicht dem Rudel zugeführt wird. Im Falle einer Verletzung durch Beißereien, Risswunden etc., können wir dafür nicht haftbar gemacht werden.

 

   Sollte, trotz hoher Umzäunung des Freigeheges und ordnungsgemäßer Aufsicht, ein Hund weglaufen und/ oder einen Schadensfall verursachen, so wird die Versicherung des Besitzers für Sach-, Personen- bzw. Vermögensschäden haftbar gemacht.

 

   Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfpass/ Heimtierausweis ist bei der Betreuung beizulegen. Ist dies nicht der Fall, kann die Betreuung abgelehnt werden.

 

   Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung oder sollte bei einem Hund der Befall von Endo- bzw. Ektoparasiten (Zecken, Würmer, etc.) festgestellt werden, so erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt (ggf. Haustierarzt) übernommen wird. Die anfallenden Kosten übernimmt der Besitzer.

 

   Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, trägt der Besitzer dieses Hundes die anfallenden Kosten für die Behandlung der Hunde, die sich damit angesteckt haben.  

 

   Erkrankungen sind vor Pensionsbeginn anzuzeigen, benötigte Medikamente sind beschriftet mitzubringen.

 

   Stirbt ein Hund während des Pensionsaufenthaltes krankheits- oder altersbedingt, ist er trotzdem spätestens zum vereinbarten Pensionsende abzuholen.

 

3. Haftungsbeschränkung

   Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.

 

4. Preise

   Kurzfristige Absagen (7 Tage vor Betreuungsbeginn) des gebuchten Pensionsplatzes gehen mit einer Stornogebühr von 75 % der entgangenen Einnahmen, zu Lasten des Hundebesitzers. Bei Nichtantritt des Zeitraumes ohne Stornierung werden 100 % des Betrages fällig. Diesen stellen wir Ihnen in Rechnung.

 

   Tagesbetreuung                          15,00 € pro Tag/ pro Hund

   Betreuung mit Übernachtung      20,00 € pro Tag/ pro Hund (am Folgetag schließt sich stets eine Tagesbetreuung an)

   Sonn- und Feiertage                   + 5,00 € pro Tag/ pro Hund

   Läufige Hündinnen                     + 5,00 € pro Tag/ pro Hund

 

   Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei erstmaliger Buchung die entstandenen Betreuungskosten spätestens bei Abholung des Hundes zu begleichen sind.

 

5. Öffnungszeiten/ Abhol- und Bringezeiträume

   Montag 06:00 bis 12:00 Uhr & 14:30 bis 16:00 Uhr

   Dienstag 06:00 bis 12:00 Uhr & 14:30 bis 17:00 Uhr

   Mittwoch 06:00 bis 12:00 Uhr & 14:30 bis 16:00 Uhr

   Donnerstag 06:00 bis 12:00 Uhr & 14:30 bis 17:00 Uhr

   Freitag 06:00 bis 12:00 Uhr & 14:30 bis 16:00 Uhr

   Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr (für Pensionsgäste)

 

   Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

 

   Bringe- und Abholzeiten nur nach Vereinbarung! Dies ist wichtig, um einen reibungslosen Ablauf für Sie und uns zu schaffen. Die Einhaltung dieser ist unabdingbar.

 

   An Sonn- und Feiertagen ist Rudelruhe. An diesen Tagen ist kein Bringen oder Abholen der Hunde möglich.

 

   Sollte der Hund nicht nach Ablauf des vereinbarten Termins abgeholt werden und wurde die Dauer des Aufenthaltes nicht verlängert, kann der Hund auf Kosten des Eigentümers in einem Tierheim untergebracht oder vermittelt werden ggf. an eine genannte „Notfallperson“.

 

   Sollte es während des gebuchten Zeitraumes zu einer früheren Abholung des Hundes kommen, wird dennoch der gesamte Zeitraum berechnet.

 

  6. Läufigkeit Hündin

   Eine bestehende Läufigkeit der Hündin ist vor Antritt des Betreuungszeitraumes unbedingt anzugeben.

 

   Sollte trotz strikter Trennung dennoch ein ungewollter Deckakt stattfinden, ist dies durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

 

   ACHTUNG!
Sollte sich der Hundebesitzer in diesem Fall für die Trächtigkeit/Schwangerschaft der Hündin entscheiden, so wird aus einem ungewollten Deckakt ein gewollter Deckakt. Die Hundepension kann nicht haftbar gemacht werden.

 

AGB-Bestätigung

  Mit der Unterschrift auf dem „Aufnahmebogen der familiären Hundebetreuung“ bestätige ich die aktuellen AGBs.

 

  Hiermit erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten speichern. Die Daten werden ausschließlich innerhalb der familiären Hundebetreuung zur Erfassung der Termine und Rechnungslegung genutzt. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes (BDGSG).

 

  Ebenso bleibt meine Unterschrift bestehen, wenn sich die AGBs ändern.